Verlinken laut EuGH erlaubt

Der EuGH entschied, dass man im Web einen Link zu fremden, urheberrechtlichen Inhalten setzen darf. Es darf dabei sogar der Eindruck entstehen, dass der Inhalt von der eigenen Webseite stamme. Dies sei urheberrechtlich unbedenklich, solange beispielsweise kein Passwortschutz umgangen werde.

Laut Michael Woller, IP-Experte bei Schönherr, sei dies aber kein Freibrief, denn bei dieser Entscheidung ging es nur um das Urheberrecht.

Mehr dazu lesen Sie im Rechtspanorama von diepresse.com.

Über Bernhard Kainrath

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