Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte diese Woche ein richtungsweisendes Urteil. Auf digitale „Raubkopien“ von Filmen oder Musik darf keine Festplattenabgabe eingehoben werden.
Der EuGH schreibt in seinem Urteil, dass für die Berechnung der Festplattenabgabe keine Raubkopien miteinbezogen werden dürfen. Die Höhe der Festplattenabgabe dürfe sich nur an legalen Privatkopien orientieren (Anm.: Der Schaden, der Rechteinhabern dadurch entsteht, ist vernachlässigbar gering). „Redliche“ Nutzer dürfen durch den durch illegale Kopien entstandenen Schaden nicht zwangsweise aufkommen, heisst es in der Urteilsbegründung.
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