Das „Recht auf Vergessen“ im Internet ist, spätestens seit ein Spanier Google verklagte, in aller Munde. Der Grund: Der Konzern listete an erster Stelle der Suchanfrage eine lang zurückliegende Insolvenz dieser Person auf.
Nun will die EU die Datenschutzregeln in Europa verbessern, die aus einer Zeit stammen, in der an Facebook, Cloud&Co, geschweige denn eine regelmässige Internetnutzung, gar nicht zu denken war.
Kern dieser neuen Gesetzesinitiative ist der Rechtsanspruch jedes Internetnutzers, eingegebene Daten auch wieder löschen zu lassen. EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding bezeichnet dies als das „Recht auf Vergessen“.
Wie die Umsetzung dieses Gesetzes im Detail aussehen und wie der sogenannte „digitale Radiergummi“ zur Anwendung kommen soll, ist noch offen. Eines ist aber bereits jetzt schon klar: Unternehmen müssen die Daten des Bürgers auf dessen Verlangen löschen und es soll eine Regelung für alle 27 Staaten mit einer zentralen nationalen Anlaufstelle geben.