„Recht auf Vergessen“

Das „Recht auf Vergessen“ im Internet ist, spätestens seit ein Spanier Google verklagte, in aller Munde. Der Grund: Der Konzern listete an erster Stelle der Suchanfrage eine lang zurückliegende Insolvenz dieser Person auf.

Nun will die EU die Datenschutzregeln in Europa verbessern, die aus einer Zeit stammen, in der an Facebook, Cloud&Co, geschweige denn eine regelmässige Internetnutzung, gar nicht zu denken war.

Kern dieser neuen Gesetzesinitiative ist der Rechtsanspruch jedes Internetnutzers, eingegebene Daten auch wieder löschen zu lassen. EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding bezeichnet dies als das „Recht auf Vergessen“.

Wie die Umsetzung dieses Gesetzes im Detail aussehen und wie der sogenannte „digitale Radiergummi“ zur Anwendung kommen soll, ist noch offen. Eines ist aber bereits jetzt schon klar: Unternehmen müssen die Daten des Bürgers auf dessen Verlangen löschen und es soll eine Regelung für alle 27 Staaten mit einer zentralen nationalen Anlaufstelle geben.

Über Bernhard Kainrath

I’m working for NetApp: the views expressed in this post are mine alone and do not necessarily reflect the views of NetApp.
Dieser Beitrag wurde unter Datenschutz, News abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s