Dem Urteil eines New Yorker Bundesgerichts zufolge müssen US-Unternehmen Behörden Zugriff auf Kundendaten gewähren, auch wenn diese in Europa beheimateten Datenzentren gespeichert werden. Der Versuch von US-Cloud-Anbietern, ausländische User zu beruhigen, indem die Datenspeicherung in europäischen Rechenzentren garantiert wird, erscheint somit in einem völlig anderen Licht, da ganz offensichtlich nationales bzw. europäisches Recht ausgehebelt wird.
Bemerkenswert ist die Begründung für das Urteil. Es sei der Aufwand für US-Behörden zu hoch, wenn man sich für Datenabfragen mit anderen Regierungen abstimmen müsste.
Einmal mehr zeigt sich, dass die Auswahl des geeigneten Cloud-Service-Anbieters kein leichtes Unterfangen ist (siehe auch Blogeintrag „5 Fragen, die sie Anbietern von Cloud Services stellen sollten„).
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